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Angeln bei Regen an einem Binnensee (depositphotos.com)

Binnenfischereiordnung: Welche Bestimmungen gibt es darin?

Vorschriften der Binnenfischereiordnung (Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern)

Die Binnenfischereiordnung (Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern ) stellt eine notwendige und wichtige Verordnung des Naturschutzes sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Binnengewässern dar. Sie definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für die Ausübung der Binnenfischerei mit dem Ziel, die Fischpopulationen zu schützen und zu erhalten. Die Verordnung dient der Aufrechterhaltung des ökologischen Gleichgewichts in den Gewässern und strebt einen Interessenausgleich zwischen Fischern, Umweltschutz und der Allgemeinheit an.

Diese spezifiziert die zulässigen Fischarten für den Fang in Binnengewässern, die entsprechenden Fangbedingungen sowie die zu beachtenden Schutzmaßnahmen. Sie fungiert als zentrales Instrument zur Gewährleistung einer nachhaltigen Nutzung der Fischbestände und zur Erhaltung der ökologischen Diversität in den Binnengewässern. Die Einhaltung der Binnenfischereiordnung ist für sämtliche Fischer obligatorisch und unterliegt der Kontrolle durch die zuständigen Behörden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Binnenfischereiordnung regelt die Fischerei in Binnengewässern und dient dem Schutz der Fischbestände.
  • Für die Ausübung der Fischerei ist eine Fischereilizenz erforderlich, die bestimmte Bestimmungen und Auflagen enthält.
  • Schonzeiten und Mindestmaße für bestimmte Fischarten sind festgelegt, um die Fortpflanzung und den Bestand zu schützen.
  • Es gibt Vorschriften für Fangmethoden und Ausrüstung, um eine nachhaltige Fischerei zu gewährleisten und die Umwelt zu schonen.
  • Der Schutz gefährdeter Arten ist ein wichtiger Bestandteil der Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern und unterliegt strengen Regelungen.

 

Bestimmungen zur Fischereilizenz

 

Voraussetzungen für die Erteilung einer Fischereilizenz

Gemäß der Binnenfischereiordnung müssen alle Personen, die in Binnengewässern fischen möchten, im Besitz einer gültigen Fischereilizenz sein. Diese Lizenz wird von den zuständigen Behörden ausgestellt und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Zu diesen Voraussetzungen gehören in der Regel der Nachweis einer ausreichenden Sachkunde im Bereich der Fischerei, die Einhaltung von Schonzeiten und Mindestmaßen sowie die Zahlung einer Gebühr.

Ziele und Funktionen der Fischereilizenz

Die Fischereilizenz ist ein wichtiges Instrument, um die Ausübung der Binnenfischerei zu regulieren und sicherzustellen, dass nur qualifizierte Personen dieser Tätigkeit nachgehen. Sie dient auch dazu, die Einhaltung der Binnenfischereiordnung zu überwachen und Verstöße zu ahnden.

Folgen bei Verstößen gegen die Binnenfischereiordnung

Ohne gültige Fischereilizenz ist es nicht gestattet, in Binnengewässern zu fischen, und Verstöße können mit empfindlichen Strafen geahndet werden.

Schonzeiten und Mindestmaße

Schonzeiten:

Die Binnenfischereiordnung legt Schonzeiten fest, in denen bestimmte Fischarten nicht gefangen werden dürfen, um ihre Fortpflanzung und Bestandserhaltung zu gewährleisten. Während dieser Zeiten ist es verboten, die betroffenen Fischarten zu angeln oder zu entnehmen. Die Schonzeiten variieren je nach Art und Gewässer und sind in der Binnenfischereiordnung genau festgelegt.

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Fisch- oder Krebsart Schonzeit
Äsche 1. März bis 15. Mai
Bachforelle 15. Oktober bis 15. Februar
Flusskrebs (Edelkrebs) 1. November bis 30. Juni
Hecht 1. Februar bis 15. April
Lachs 15. Oktober bis 15. März
Meerforelle 15. Oktober bis 15. Februar
Stör 1. Januar bis 31. Juli
Zander 15. März bis 30. April

Mindestmaße

Darüber hinaus legt die Binnenfischereiordnung Mindestmaße für gefangene Fische fest, um sicherzustellen, dass nur ausgewachsene Exemplare entnommen werden und die Bestände nicht übermäßig dezimiert werden. Die Einhaltung dieser Mindestmaße ist verpflichtend und wird von den zuständigen Behörden kontrolliert. Verstöße gegen die Schonzeiten und Mindestmaße können mit empfindlichen Strafen geahndet werden, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Fisch- oder Krebsart Mindestmaß
Aal (Anguilla anguilla) 35 cm
Äsche (Thymallus thymallus) 30 cm
Bachforelle (Salmo trutta f. fario) 25 cm
Barbe (Barbus barbus) 35 cm
Flusskrebs (Edelkrebs) (Astacus astacus) 11 cm
Hecht (Esox lucius) 40 cm
Lachs (Salmo salar) 50 cm
Meerforelle (Salmo trutta) 40 cm
Nase (Chondrostoma nasus) 25 cm
Quappe (Lota lota) 35 cm
Rapfen (Aspius aspius) 40 cm
Regenbogenforelle (Salmo gairdneri) 25 cm
Stör (Acipenser sturio) 100 cm
Wels (Silurus glanis) 50 cm
Zander (Stizostedion lucioperca) 35 cm

 

In den Landkreisen Ammerland, Aurich, Cuxhaven, Friesland, Leer, Stade, Wesermarsch und Wittmund sowie in den kreisfreien Städten Emden und Wilhelmshaven ist das Fangen von Aalen ab einer Länge von 28 cm erlaubt. Schauen Sie immer wieder in die Verordnung, falls sich was ändert. Der Link ist unten im Dokument angegeben.

Die Messanleitung:

Die Länge von Fischen wird von der Kopfspitze bis zum äußersten Ende der Schwanzflosse gemessen, während bei Krebsen die Messung von der Kopfspitze bis zum Ende des Abdomens erfolgt.

Fangmethoden und Ausrüstungsvorschriften

Die Binnenfischereiordnung regelt auch die erlaubten Fangmethoden und Ausrüstungsvorschriften für die Ausübung der Binnenfischerei. Dabei werden bestimmte Fangtechniken wie beispielsweise das Grundangeln oder das Fliegenfischen festgelegt, während andere Methoden wie beispielsweise das Elektrofischen oder das Einsatz von Netzen untersagt sind. Diese Vorschriften dienen dazu, die Fischbestände zu schonen und den ökologischen Schutz der Gewässer zu gewährleisten.

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Darüber hinaus legt diese auch bestimmte Ausrüstungsvorschriften fest, wie beispielsweise die Verwendung von bestimmten Hakenarten oder das Mitführen eines Maßbandes zur Überprüfung der Mindestmaße gefangener Fische. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von den zuständigen Behörden kontrolliert, um sicherzustellen, dass die Binnenfischerei nachhaltig und umweltverträglich ausgeübt wird.

Schutz gefährdeter Arten

Die Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern  enthält auch Bestimmungen zum Schutz gefährdeter Arten in den Binnengewässern. Dabei werden bestimmte Fischarten als geschützt eingestuft und dürfen nicht gefangen oder entnommen werden. Diese Maßnahmen dienen dazu, bedrohte Arten zu schützen und ihre Bestände zu erhalten, um das ökologische Gleichgewicht in den Gewässern zu bewahren.

Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist verpflichtend und wird von den zuständigen Behörden überwacht. Verstöße gegen den Schutz gefährdeter Arten können mit empfindlichen Strafen geahndet werden, um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen wirksam umgesetzt werden. Die Binnenfischereiordnung trägt somit maßgeblich zum Schutz bedrohter Arten in den Binnengewässern bei und leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt.

Ein Beispiel aus der Verordnung:

In Gewässern, in denen der Flusskrebs (Edelkrebs) vorkommt, ist das Aussetzen von Krebse anderer Arten nicht erlaubt. Diese Regelung dient dem Schutz des Edelkrebses und soll eine Beeinträchtigung seines Lebensraums sowie mögliche negative Auswirkungen auf die bestehenden Populationen verhindern. Es ist wichtig, die einheimischen Arten zu schützen und ihre natürlichen Lebensbedingungen zu bewahren.

Regelungen zur Fangquoten und -methoden

 

Festlegung von Fangquoten und -methoden

Diese Fischereiordnung enthält auch Regelungen zur Festlegung von Fangquoten und -methoden, um eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände sicherzustellen. Dabei werden bestimmte Mengen an gefangenen Fischen pro Tag oder pro Saison festgelegt, um eine Überfischung der Gewässer zu verhindern. Die Einhaltung dieser Fangquoten wird von den zuständigen Behörden überwacht und Verstöße können mit empfindlichen Strafen geahndet werden.

Methoden zur Bestimmung der Fangmengen

Darüber hinaus regelt diese Verordnung auch die Methoden zur Bestimmung der Fangmengen, wie beispielsweise die Verwendung von Fangbüchern oder elektronischen Meldeverfahren. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Auswirkungen der Binnenfischerei auf die Fischbestände zu kontrollieren und eine nachhaltige Nutzung der Gewässer sicherzustellen.

Einhaltung der Regelungen

Die Einhaltung dieser Regelungen ist für alle Fischer verpflichtend und trägt maßgeblich zur Erhaltung der Fischbestände in den Binnengewässern bei.

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Strafen und Sanktionen

Die Binnenfischereiordnung sieht empfindliche Strafen und Sanktionen für Verstöße gegen ihre Bestimmungen vor, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Dabei können Geldbußen, der Entzug der Fischereilizenz oder sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen, je nach Schwere des Verstoßes. Diese Maßnahmen dienen dazu, Verstöße gegen die Binnenfischereiordnung zu ahnden und ihre Wirksamkeit sicherzustellen.

Die zuständigen Behörden überwachen die Einhaltung dieser und greifen bei Verstößen konsequent durch, um die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände in den Binnengewässern zu gewährleisten. Die Strafen und Sanktionen sind ein wichtiges Instrument, um die Einhaltung der Vorschriften durchzusetzen und Verstöße gegen die Binnenfischereiordnung zu verhindern. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass die ökologische Balance in den Gewässern erhalten bleibt und die Fischbestände nachhaltig genutzt werden können.

Link zur Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern

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FAQs

 

Was ist die Binnenfischereiordnung?

Diese ist eine Verordnung, die die Bestimmungen für die Fischerei in Binnengewässern regelt.

Welche Bestimmungen sind in der Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern enthalten?

Diese enthält Bestimmungen zu Themen wie Fischereischein, Schonzeiten, Mindestmaße, Fangbegrenzungen und Schutzzonen.

Wer ist von der Binnenfischereiordnung betroffen?

Die Verordnung betrifft alle Personen, die in Binnengewässern fischen möchten, sowie Betreiber von Fischereibetrieben und Gewässerbesitzer.

Wo kann man die Binnenfischereiverordnung einsehen?

Sie ist in der Regel auf den Websites der zuständigen Fischereibehörden oder Ministerien einsehbar. Sie kann auch in gedruckter Form in Behörden oder Angelgeschäften erhältlich sein.

Gehört das Angeln an der deutschen Ostsee und Nordsee auch zur Binnenfischerei?

Nein, das Angeln an der deutschen Ostsee und Nordsee gehört nicht zur Binnenfischerei. Die Binnenfischerei bezieht sich auf Fänge in Binnengewässern wie Flüssen, Seen und Teichen. Die Ostsee und Nordsee sind hingegen Meeresgebiete, die zur Hochsee- und Küstenfischerei zählen.